Mitgliederversammlung

Bei der Mitgliederversammlung der jeweiligen Fachvereinigung (Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften, gewerbliche Genossenschaften) treffen sich gemäß § 26 der Satzung alle Verbandsmitglieder der Fachvereinigung. Zur Teilnahme berechtigt sind die Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung, Mitglieder zu wählen und abzuberufen und Bestimmungen zu erlassen für eigene Fonds (zum Beispiel Marketing).